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Staatliche Hilfe für Rennfahrer: Die Kriterien dafür

Kolumne von Ivo Schützbach
Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, hilft der deutsche Staat auch Rennfahrern

Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, hilft der deutsche Staat auch Rennfahrern

Profi-Rennfahrer in Deutschland, die beim Finanzamt als Solo-Selbstständige gemeldet sind, haben in der Coronakrise Anspruch auf staatliche Unterstützung. Dafür müssen sie aber kurz vor der Pleite stehen.

Viele Staaten in Europa haben in der Coronakrise Hilfspakete in nie dagewesener Höhe geschnürt, um die bedrohte Wirtschaft und Existenzen zu schützen. Deutschland hat im ersten Schritt 1,2 Billionen Euro budgetiert, das sind 1200 Milliarden! Zum Vergleich: Das Brutto-Inlandsprodukt von Österreich beträgt pro Jahr gut 400 Milliarden Euro.

So werden in Deutschland auch Freiberufler und Solo-Selbstständige unterstützt, zu denen auch Profi-Rennfahrer zählen.

Um Anspruch zu haben, muss ein Rennfahrer verschiedene Kriterien erfüllen. Zuerst einmal muss er beim Finanzamt als Selbstständiger gemeldet sein. Viele Rennfahrer sind zum Beispiel bei einem Sponsor angestellt und über diesen krankenversichert. Ist das der Fall, können sie nur dann staatliche Hilfe bekommen, wenn die Firma diese erhält, etwa durch Zuschüsse für Kurzarbeit.

Nach den Beschlüssen der Bundesregierung vom 15. April 2020, wird es bis zum 31. August 2020 in Deutschland keine Großveranstaltungen geben: Also keine Sportevents, keine Konzerte, Open-Airs, Messen oder Ausstellungen mit Zehntausenden Besuchern.

Deutsche Profi-Motorsportler, egal ob im MotoGP- oder SBK-Fahrerlager, im Motocross- oder Speedway-Sport, sind ohne Rennen für längere Zeit ohne Einkünfte, sofern sie keinen Vertrag mit einem Hersteller oder Team haben, der ihnen ein monatliches Einkommen garantiert.

Deutschlands einziger Speedway-GP-Sieger Martin Smolinski bringt es auf den Punkt: «Wenn ich keine Rennen fahre, bekomme ich keine Sponsorengelder und Prämien.»

Solo-Selbstständige können in der Coronakrise bei ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer Unterstützung beantragen, sofern ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass vorliegt.

Das läuft folgendermaßen ab: Man erklärt, dass der frühere Verdienst monatlich auf 0 Euro zurückgegangen ist, für den Betrieb aber trotzdem Zahlungsverpflichtungen anfallen, etwa für Kfz-Steuer, Miete, Investitionen und den Lebensunterhalt. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke, deren Höhe beziffert werden muss, zum Beispiel 20.000 Euro für drei Monate.

Anders verhält es sich, wenn das Einkommen von zum Beispiel monatlich 3000 Euro auf 1000 Euro sinkt, aber keine Existenzbedrohung vorliegt. Dann können zwar staatliche Zuschüsse beantragt werden, der Antragsteller muss aber davon ausgehen, dass das Finanzamt den Betrag nach Corona zurückfordert. Für die Errechnung der Finanzierungslücke ist es empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Baden-Württemberg war eines der ersten Bundesländer, das am 25. März 2020 mit einem Soforthilfe-Programm an den Start ging. Kurz darauf hat auch die Bundesregierung die Grundlagen für die Unterstützung von Solo-Selbstständigen und kleinen Unternehmen geschaffen. Seit 9. April sind die Soforthilfe-Programme des Bundes und des Landes abschließend fusioniert und eine Antragstellung ist möglich. Da in jedem Bundesland andere Bestimmungen herrschen, kann an dieser Stelle nicht detailliert auf jede Situation eingegangen werden.

Sämtliche Informationen und Antragsformulare finden sich auf den Websites der 16 Bundesländer; die zuständigen Ämter arbeiten erstaunlich schnell. Zum Beispiel in Hessen wurden eine Woche, nachdem der Antrag auf Soforthilfe online gestellt wurde, bereits knapp 250 Millionen Euro an kleine Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige ausbezahlt.

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