Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internetplattform speedweek.ch
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden, der sich als Nutzer der auf der Internetplattform speedweek.ch («die Plattform») enthaltenen Angebote registrieren lässt (der «Nutzer» oder der «User») und zwar auch dann, wenn der Zugriff auf die speedweek.ch-Website ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Die Bedingungen gelten für die gesamte speedweek.ch-Welt
Die Bedingungen gelten, sofern die als Anhang beigefügten ergänzenden
Besonderen Nutzungsbedingungen für «speedweek.ch-Shops» (II.)
Besonderen Nutzungsbedingungen für die Video- und «Foto-Community» (III.)
keine spezielleren Regeln enthalten.
Die Plattform wird ausschliesslich von der Red Bulletin Schweiz AG mit Sitz in Uster, Industriepark 11, Schweiz (nachfolgend RBS) betrieben.
2. Änderungen der AGB/Kündigungsrecht
Speedweek.ch behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die oben genannten Besonderen Nutzungsbedingungen abzuändern. Über die Änderungen wird speedweek.ch auf der Plattform informieren. Für Rechtshandlungen, die vor der Änderung vorgenommen wurden, gelten die ursprünglichen Bedingungen fort. Die Änderungen der AGB gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er Angebote von speedweek.ch nach Ablauf eines Monats nach Inkrafttreten der neuen AGB weiter nutzt oder nicht innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Änderungen kündigt.
3. Anerkennung der AGB als Vertragsgrundlage/ AGB der Kooperationspartner
Mit dem Antrag auf Registrierung und der Registrierung durch speedweek.ch kommt ein Nutzungsvertrag zwischen speedweek.ch und dem Nutzer zustande («der Nutzungsvertrag»). Der Nutzer erkennt mit seinem Antrag die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller unter 1. genannten Besonderen Nutzungsbedingungen als Grundlage des Nutzungsvertrags an.
Sofern Leistungen und Waren von Kooperationspartnern von speedweek.ch angeboten werden (z.B. im Hinblick auf Content, Services, Shop-Produkte, etc.), wird speedweek.ch im Hinblick auf diese Leistungen und Waren nicht Vertragspartner des Nutzers. Diese Verträge werden allein zwischen dem Nutzer und dem Kooperationspartner geschlossen. Es gelten ausschliesslich die AGB der Kooperationspartner.
4. Abschluss des Nutzungsvertrages und Registrierung/ Nutzungsberechtigung
4.1 Eine Inanspruchnahme der Leistungen der Plattform bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrags. Dieser kommt durch den Antrag auf Registrierung des Nutzers und die Registrierung des Nutzers durch speedweek.ch zustande.
Die Registrierung setzt voraus, dass der Nutzer
- die in der Anmeldungsmaske abgefragten Daten übermittelt («Anmeldung») und
- entweder eine unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person über 18 Jahre oder eine juristische Person ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung. Speedweek.ch ist berechtigt, die Registrierung, d.h. den Abschluss des Nutzungsvertrags, ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
4.2 Mit Ausnahme der Bestellung von Waren über «speedweek.ch-Shop», der Registrierung zum Angebot der Video- und Foto-Community auf der Website Speedweek.ch ist der Nutzer mit der Registrierung berechtigt, alle Angebote der Plattform wahrzunehmen.
Dies gilt zum Beispiel für alle Angebote der «Community» von speedweek.ch (z.B. Chat-Foren, Blogs, Kolumnen, Kommentare, Newsletter usw.).
4.3 Die Bestellung von Waren über «speedweek.ch-Shop» und die Nutzung des Angebots der Video und Foto-Community setzen zusätzlich voraus, dass der Nutzer einen Wohnsitz bzw. Sitz in Deutschland oder Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz hat. Bei Wohnsitz- oder Sitzverlegung in andere Gebiete entfällt diese Berechtigung. Der Nutzer ist verpflichtet, speedweek.ch über einen solchen Wechsel unverzüglich zu unterrichten.
5. Widerrufsrecht
Der durch die Annahme des Registrierungsantrags zustande gekommene Nutzungsvertrag kann vom Nutzer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Registrierungsmitteilung schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist schriftlich an die Red Bulletin Schweiz, CH-8610 Uster, Industriepark 11 oder per E-Mail an abo@speedweek.ch zu senden. Im Betreff sollte «Widerruf Registrierung speedweek.ch» angegeben werden. Zur Fristwahrung genügt, dass der Widerruf rechtzeitig abgesendet wird. Wird der Widerruf rechtzeitig erklärt, so ist der Nutzer nicht an den Nutzungsvertrag und diese AGB gebunden. Dieses Widerrufsrecht erlischt, sobald der Nutzer bereits eine Leistung der Plattform in Anspruch genommen hat.
6. Kündigung
6.1 speedweek.ch hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen und die Registrierung zurückzunehmen. Damit entfällt die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Angebote der Plattform.
Unabhängig davon, wird speedweek.ch insbesondere dann kündigen und die Registrierung zurücknehmen, wenn bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht worden sind, Registrierungsvoraussetzungen entfallen, gegen die Bestimmungen dieser AGB und der unter 1. aufgeführten besonderen Bedingungen verstossen wird oder ernstzunehmende Hinweise auf die Vornahme rechtswidriger Handlungen durch den Nutzer vorliegen.
Die Registrierung wird dem Nutzer auf der entsprechenden Bestätigungsseite mitgeteilt, die Kündigung der Registrierung schriftlich, per Fax oder per elektronischer Post (E-Mail).
6.2 Der Nutzer hat das Recht, den Nutzungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Kündigt er, wird speedweek.ch nach Eingang der Erklärung die Registrierung zurückzunehmen. Die Kündigung ist in Textform schriftlich an die RBS AG AG, CH-8610 Uster, Industriepark 11 oder per E-Mail an abo@speedweek.ch zu richten.
7. Individuelles Passwort
Mit der Registrierung erhält jeder User ein individuelles Passwort. Der Zugang zu Dienstleistungen auf speedweek.ch ist nur mit diesem Passwort möglich. Der User darf das Passwort Dritten nicht offenbaren und hat es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche auszuschliessen.
Der Nutzer ist verpflichtet, speedweek.ch unverzüglich zu informieren, wenn das Passwort verloren gegangen ist oder wenn ihm bekannt wird, dass von ihm nicht befugte Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben. Sofern der Nutzer nicht den Beweis erbringt, dass ein Dritter den Zugang zu speedweek.ch ohne seine Zustimmung genutzt hat, werden alle über den Zugang abgegebenen Erklärungen (z.B. Bestellungen) dem Nutzer zugerechnet. Der Nutzer haftet für jeden Missbrauch Dritter, soweit er nicht den Beweis erbringt, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
8. Datenerhebung, Datenschutz, Gewährleistungsbeschränkung
Kein User darf mit Informationen, die er anderen Nutzern der Angebote der Red Bulletin Schweiz AG in Foren, Chats oder auf anderem Wege zugänglich macht, gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstossen oder Rechte Dritter (Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verletzen. Insbesondere ist es den Nutzern untersagt, direkt oder indirekt pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische oder volksverhetzende Inhalte zu verbreiten, zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen und politische oder religiöse Anschauungen Dritter zu verletzen. Für die Nutzer sind bei der Nutzung der Dienstleistungen die Entscheidungen und Vorgaben der Red Bulletin Schweiz AG und ihrer Beauftragten verbindlich, die entscheiden, welche Inhalte gegen die genannten Grundsätze verstossen und diese auch verändern oder löschen dürfen.
Die Red Bulletin Schweiz AG ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Rechtmässigkeit der von Nutzern hochgeladenen oder publizierten Inhalte umfassend zu prüfen, führt aber Stichproben durch und behält sich in jedem Fall das Recht auf Prüfung vor. Die Verantwortung für die Einhaltung der oben stehenden Bestimmungen liegt beim Nutzer.
9. Änderungen und Einstellung von Angeboten der Plattform
Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Erbringung der Angebotsleistungen. speedweek.ch behält sich vor, jederzeit nach freiem Belieben und ohne Angabe von Gründen die Angebote und URL's der Plattform zu ändern oder ganz einzustellen. Daraus erwachsen keinerlei Ansprüche der Nutzer gegenüber speedweek.ch, soweit dies nicht ausdrücklich in den Besonderen Bedingungen angegeben ist.
10. Haftung von Speedweek.ch
speedweek.ch haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet Speedweek.ch nur dann, wenn die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht verletzen, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist («Kardinalpflicht»). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Soweit die Haftung von Speedweek.ch ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Speedweek.ch.
11. Nutzungsrechtseinräumung
11.1 Sofern ein Nutzer einen urheberrechtrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (Textbeiträge und/oder Fotos) in die Plattform einstellt, z.B. in die Community-Angebote wie Foren, Blogs, Kommentare, Newsletter von speedweek.ch oder Fotos, Videos und Texte in die Video- und Foto-Community, räumt er speedweek.ch damit unentgeltlich das Recht ein, den Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt auf allen Seiten der Plattform, an die der Beitrag gesendet wurde, zu präsentieren, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten. Das Material (Text, Bild, etc.) wird nur auf der Plattform veröffentlicht, an die es geschickt oder in die es geladen wurde, es sei denn, die Abbildung dient der redaktionellen Verlinkung. Eine Verwendung zu werblichen Zwecken (Anzeigen) findet erst nach Rücksprache mit dem jeweiligen Urheber und dessen Genehmigung statt. Diese Rechte verbleiben auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei speedweek.ch und den genannten Unternehmen.
11.2 Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht anderweitig darüber verfügt hat.
11.3 Der Nutzer stellt speedweek.ch von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen speedweek.ch aufgrund der Nutzung der unter 11.1 eingeräumten Rechte geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei speedweek.ch, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Es besteht keine Prüfungspflicht von speedweek.ch für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.
12.1 Speedweek.ch ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der Beiträge der Nutzer insbesondere im Community-Bereich zu überprüfen.
12.2 Der Nutzer haftet dafür, dass die auf Grund der Inanspruchnahme der Plattform bei speedweek.ch und den anderen unter 1. genannten ULR geladenen, gespeicherten, verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten, präsentierten und veröffentlichten Inhalte, und falls darin Verweise auf andere Seiten enthalten sind, die Inhalte dieser Seiten nicht verstossen gegen
- Rechte Dritter und/oder
- gesetzliche oder behördliche Verbote und/oder
- die Umgangsformen und Verhaltensregeln im Internet (Netiquette, Chatiquette) und/oder
- die guten Sitten
Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte mit Hilfe der Angebote von speedweek.ch laden, speichern, verbreiten, präsentieren, öffentlich zugänglich machen, veröffentlichen und auf sie verweisen oder verlinken, die
- Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können und/oder
- als obszön, beleidigend, diffamierend, anstössig, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder als sonst verwerflich anzusehen sind, und/oder
- Viren, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldienstegesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen (so genannte «Spam») enthalten oder darstellen, und/oder
- zur Teilnahme am Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und Gratisaktien-Aktionen auffordern und/oder kommerzielle oder sonst werbliche Zwecke verfolgen.
Vorstehendes gilt u.a. für die im Rahmen bei speedweek.ch eingestellten Kommentare, Kolumnen, Textbeiträge, Videos und Fotos.
12.3 Der Nutzer stellt speedweek.ch von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen speedweek.ch, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen aufgrund eines vom Nutzer auf der Plattform verbreiteten und öffentlich zugänglich gemachten Inhalts geltend gemacht werden. Der Nutzer übernimmt die dadurch bei speedweek.ch, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
13. Löschung von Beiträgen
speedweek.ch und seine Administratoren sind berechtigt, jederzeit nach ihrem alleinigen Belieben einzelne Textbeiträge oder Teile von Beiträgen der Nutzer zu löschen. Unabhängig von dem vorgenannten Recht, wird speedweek.ch Inhalte entfernen, die gegen Ziff. 12.2 verstoßen. Inhalte im Sinne dieser Norm sind auch Software und sonstige Dateien und Verweise auf andere Inhalte. Ein Anspruch des Nutzers auf eine solche Massnahme, auch im Hinblick auf Beiträge Dritter, besteht jedoch nicht. Speedweek.ch wird die Nutzer im Regelfall über die Löschung ihres Beitrages informieren. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Information besteht nicht.
14. Schlussbestimmungen
Mitteilungen von speedweek.ch an den Nutzer erfolgen per E-Mail. Die Nutzer erklären sich einverstanden, dass sie von speedweek.ch über Neuerungen jeglicher Art der Plattform per E-Mail informiert werden können.
Sofern für Erklärungen und Rechtsgeschäfte ein Datum und/oder eine Uhrzeit massgeblich ist, ist das angezeigte Server-Datum und die angezeigte Server-Zeit von speedweek.ch ausschlaggebend.
Das Portal speedweek.ch ist berechtigt, die Erbringung aller Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Auf alle Verträge zwischen speedweek.ch und den Nutzern ist das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Für Nutzer, die Kaufleute sind, wird die Zuständigkeit der Schweizerischen Gerichte vereinbart. Diese Zuständigkeit gilt auch für Nicht-Kaufleute, sofern sie gemäss dem Schweizerischen Internationalen Privatrecht vereinbart werden darf.
Gerichtstand ist Uster, Schweiz
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